Name und Kontakt des Verantwortlichen gemäß Artikel 4 Abs. 7 DSGVO

Optik Saabe
Aegidiimarkt 7
48143 Münster

Optik Saabe in Münster ist eine Zweigniederlassung der Optik Viehoff GmbH & Co. KG, Alte Feuerwache, Bernhard-Ernst-Straße 12, 48155 Münster, E-Mail:
kontakt@viehoff-gruppe.de

Sicherheit und Schutz Ihrer personenbezogenen Daten

Wir betrachten es als unsere vorrangige Aufgabe, die Vertraulichkeit der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten zu wahren und diese vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Deshalb wenden wir äußerste Sorgfalt und modernste Sicherheitsstandards an, um einen maximalen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Als privatrechtliches Unternehmen unterliegen wir den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns, als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.

Begriffsbestimmungen

Der Gesetzgeber fordert, dass personenbezogene Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“). Um dies zu gewährleisten, informieren wir Sie über die einzelnen gesetzlichen Begriffsbestimmungen, die auch in dieser Datenschutzerklärung verwendet werden:
  1. Personenbezogene Daten
    „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
  1. Verarbeitung
    „Verarbeitung“ ist jeder, mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren, ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
  1. Einschränkung der Verarbeitung
    „Einschränkung der Verarbeitung“ ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
  1. Profiling
    „Profiling“ ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
  1. Pseudonymisierung
    „Pseudonymisierung“ ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden können.
  1. Dateisystem
    „Dateisystem“ ist jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird.
  1. Verantwortlicher
    „Verantwortlicher“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so können der Verantwortliche beziehungsweise die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
  1. Auftragsverarbeiter
    „Auftragsverarbeiter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
  1. Empfänger
    „Empfänger“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, denen personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung.
  1. Dritter
    „Dritter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
  1. Einwilligung
    Eine „Einwilligung“ der betroffenen Person ist jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur rechtmäßig, wenn für die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung können gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. a – f DSGVO insbesondere sein:
  1. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
  2. die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
  3. die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
  4. die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
  5. die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  6. die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Information über die Erhebung personenbezogener Daten

(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.

(2) Bei einer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder die Verarbeitung wird eingeschränkt, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website
Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO):
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware.

Einsatz von Cookies

(1) Zusätzlich zu den zuvor genannten Daten werden bei der Nutzung unserer Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt, bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen.

(2) Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:
  • Transiente Cookies (dazu a.)
  • Persistente Cookies (dazu b.).
  1. Transiente Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.
  2. Persistente Cookies werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann. Sie können die Cookies in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers jederzeit löschen.
  3. Sie können Ihre Browser-Einstellung entsprechend Ihren Wünschen konfigurieren und B. die Annahme von Third-Party-Cookies oder allen Cookies ablehnen. Sog. „Third Party Cookies“ sind Cookies, die durch einen Dritten gesetzt wurden, folglich nicht durch die eigentliche Website auf der man sich gerade befindet. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie durch die Deaktivierung von Cookies eventuell nicht alle Funktionen dieser Website nutzen können.

Weitere Funktionen und Angebote unserer Website

(1) Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

(2) Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert.

(3) Weiterhin können wir Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, wenn Aktionsteilnahmen, Gewinnspiele, Vertragsabschlüsse oder ähnliche Leistungen von uns gemeinsam mit Partnern angeboten werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Angabe Ihrer personenbezogenen Daten oder untenstehend in der Beschreibung des Angebotes.

(4) Soweit unsere Dienstleister oder Partner ihren Sitz in einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumen (EWR) haben, informieren wir Sie über die Folgen dieses Umstands in der Beschreibung des Angebotes.

Kinder

Unser Angebot richtet sich grundsätzlich an Erwachsene. Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln.

Rechte der betroffenen Person

(1) Widerruf der Einwilligung
Sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf einer erteilten Einwilligung beruht, haben Sie jederzeit das Recht, die Einwilligung zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Für die Ausübung des Widerrufsrechts können Sie sich jederzeit an uns wenden.

(2) Recht auf Bestätigung
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir sie betreffende personenbezogene Daten verarbeiten. Die Bestätigung können Sie jederzeit unter den oben genannten Kontaktdaten verlangen.

(3) Auskunftsrecht
Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie jederzeit Auskunft über diese personenbezogenen Daten und über folgenden Informationen verlangen:
  1. die Verarbeitungszwecke;
  2. den Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
  3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
  4. falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
  5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
  8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so haben Sie das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden. Wir stellen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die Sie Person beantragen, können wir ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellen Sie den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern er nichts anderes angibt. Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

(4) Recht auf Berichtigung 
Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

(5) Recht auf Löschung („Recht auf vergessen werden“)
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
  1. Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  2. Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  3. Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  4. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  5. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  6. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 DSGVO erhoben.

Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.

Das Recht auf Löschung („Recht auf vergessen werden“) besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist:
  • zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  • aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3 DSGVO;
  • für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 DSGVO, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

(6) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
  1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
  2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
  3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
  4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21Absatz 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Wurde die Verarbeitung gemäß den oben genannten Voraussetzungen eingeschränkt, so werden diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet.

Um das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung geltend zu machen, kann sich die betroffene Person jederzeit an uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden.

(7) Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern:
  1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO beruht und
  2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 haben Sie das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen zu einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessen werden“) unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

(8) Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben SIe das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft könne Sie ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Das Widerspruchsrecht können Sie jederzeit ausüben, indem Sie sich an den jeweiligen Verantwortlichen wenden.

(9) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung:
  1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
  2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
  3. mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

Der Verantwortliche trifft angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Dieses Recht kann die betroffene Person jederzeit ausüben, indem sie sich an den jeweiligen Verantwortlichen wendet.

(10) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben zudem, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.

(11) Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
Sie haben unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn sie der Ansicht ist, dass die ihr aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden.

Google™ Analytics

Die folgenden Parameter wurden/werden bei der Einrichtung von Google Analytics4 aktiviert bzw. zugestimmt:

1. Datenerhebung durch Google-Signale.

Mit unseren erweiterten Werbefunktionen erhalten Sie weiterführende Informationen zu potenziellen Kunden, die unterschiedliche Geräte verwenden. Wir greifen dabei auf Daten von Google zurück.

Wenn Sie Google-Signale aktivieren, werden in Google Analytics Besucherdaten von Ihrer Website und/oder Ihren Apps erhoben und mit Google-Informationen aus Konten von angemeldeten Nutzern verknüpft. Diese müssen einer solchen Verknüpfung zuvor zugestimmt haben, um personalisierte Werbung zu erhalten. Die Besucherdaten können den Standort des Endnutzers, den Suchverlauf, den YouTube-Verlauf und Daten aus Websites von Google-Partnern enthalten. Sie werden verwendet, um geräteübergreifend zusammengefasste und anonymisierte Statistiken zum Nutzerverhalten zur Verfügung zu stellen. Indem Sie diese Funktionen aktivieren, bestätigen Sie, dass Sie die Richtlinienanforderungen für Google Analytics-Werbefunktionen einhalten, einschließlich der Regeln zu sensiblen Kategorien. Weiterhin bestätigen Sie, dass Sie die Endnutzer über eine solche Verknüpfung von Daten informiert und die erforderlichen Berechtigungen dafür erhalten haben. Nutzer können über Meine Aktivitäten auf diese zugreifen und sie löschen.

2. Detaillierte Standort- und Gerätedatenerfassung

Wenn Sie die detaillierte Erfassung von Standort- und Gerätedaten aktivieren, werden in Google Analytics Metadaten zu Standorten (auf Stadtebene) und Geräten (Gerätedetails) Ihrer Websitebesucher und App-Nutzer erfasst. Damit lassen sich geräte- und standortbasierte Analytics-Funktionen nutzen.

Eine detaillierte Standort- und Gerätedatenerfassung ist in 306 von 306 Regionen zulässig.
Standardmäßig werden für Ihren gesamten Traffic Metadaten auf Regions- und Länderebene erfasst. So können regionale Datenschutzbestimmungen und regionsbezogene Analytics-Einstellungen berücksichtigt werden. Weitere Informationen

3. Erweiterte Einstellungen für das Zulassen von personalisierten Anzeigen

Wenn personalisierte Anzeigen erlaubt sind, können Sie Zielgruppen und Conversions aus Google Analytics in Ihre verknüpften Google Ads-Konten exportieren, um Endnutzer mit relevanter, personalisierter Werbung zu erreichen.

Personalisierte Anzeigen sind in 306 von insgesamt 306 Regionen zulässig.

Sie können Google Analytics auf Property-Ebene konfigurieren, um Daten für folgende Zwecke zu erfassen: für personalisierte Anzeigen, als Ergänzung zur Analyse, in Verbindung mit Funktionen wie Google-Signale oder User ID, für Verknüpfungen mit Google Ads sowie zur Aktivierung der Freigabe von Daten für Google. Wenn Sie personalisierte Anzeigen deaktivieren, werden freigegebene Zielgruppenlisten als inaktiv gekennzeichnet und keine neuen Nutzer mehr über Zielgruppenlisten freigegeben. Außerdem werden exportierte Daten gekennzeichnet, um auszuschließen, dass sie zum Personalisieren von Anzeigen verwendet werden. Dies gilt sowohl für Zielgruppendaten, die über eine Verknüpfungsintegration exportiert werden, als auch für Daten, die über die Freigabeeinstellungen von Google-Produkten und -Diensten weitergegeben werden können. Weitere Informationen

Weitere Informationen dazu, wie Sie künftig die Verwendung von Analytics-Daten zu Ihren Nutzern deaktivieren, die mit unserem SDK oder Google-Tag erfasst wurden, finden Sie unter Google Analytics for Firebase und Google-Tag in Google Analytics.

4. Bestätigung für Nutzerdatenerhebung

Ich bestätige, dass mir die Endnutzer die zum Erheben und Verarbeiten ihrer Daten erforderlichen Berechtigungen/Rechte zur Offenlegung von Informationen erteilt haben. Dazu zählt auch die Verknüpfung solcher Daten mit den Besucherinformationen, die in Google Analytics von meiner Website- und/oder App-Property erfasst werden.

Folgende Vereinbarung wurde getroffen:

Google-Produkte und -Dienste

Mit der Freigabe Ihrer Analytics-Daten tragen Sie zur Verbesserung unserer Produkte und Dienste bei. Wenn Sie diese Option aktivieren, helfen Sie Google, Muster bei Verhaltensweisen und Erwartungen von Nutzern zu erkennen. Anhand dieser Erkenntnisse können wir Tools und Funktionen entwickeln und optimieren, von denen Kunden in allen unseren Produkten profitieren. Dazu zählt z. B. die Weiterentwicklung der Google Ads-Systemtools, mit denen Sie Werbekampagnen erstellen, verwalten und analysieren. Ihre Daten werden von Google nicht für eigene personalisierte Werbung oder zur Anzeigenausrichtung verwendet. Falls Sie diese Option deaktivieren, können trotzdem Daten an andere Google-Produkte gesendet werden, die mit Ihrer Property verknüpft sind. Die Einstellungen lassen sich im Bereich zur Produktverknüpfung der einzelnen Properties prüfen und anpassen.

 

Zusätzliche Bedingungen für Daten, die für Google freigegeben werden

Mit den Informationen, die Sie für Google freigeben, können wir weiter an der Verbesserung unserer Produkte und Dienste arbeiten. Vielen Dank dafür! Wenn Sie Informationen für Google freigeben, unterstützen Sie uns dabei, aussagekräftige Statistiken zu erstellen sowie betrügerische Daten wie beispielsweise Spam zu erkennen und zu entfernen. Außerdem können wir dadurch Produkte wie erweiterte Berichte zu demografischen Merkmalen und Interessen anbieten.Weitere Informationen zum Freigeben von Daten gemäß Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste
Sie müssen die Bedingungen lesen und akzeptieren, damit Sie diese Einstellung speichern können. Sie gelten für Daten, die Sie für Google im Rahmen der DSGVO freigeben.

Modelle für Beiträge und Geschäftsinformationen erstellen

Wenn Sie anonyme Messdaten zur Verfügung stellen, sind Funktionen wie Vorhersagen, geschätzte Daten und Benchmarking möglich, mit denen Sie umfangreichere Statistiken zum Unternehmen erhalten. Alle Daten werden anonymisiert, d. h. identifizierbare Informationen zu Ihrer Property entfernt und mit anderen anonymen Daten zusammengefasst, bevor sie zum Erstellen dieser Statistiken verwendet werden.

[ ]Technischer Support

Bei technischen Problemen oder zu Servicezwecken gewähren Sie Mitarbeitern des technischen Supports von Google Zugriff auf Ihre Google Analytics-Daten und Ihr Konto.

Account Manager

Wenn Sie Google-Vertriebsmitarbeitern Zugriff auf Ihr Google Analytics-Konto und die zugehörigen Daten geben, können Sie Ihr Google Analytics-Konto optimal nutzen. Sie haben dadurch beispielsweise folgende Vorteile: Unterstützung bei der Optimierung der Konfiguration und Analyse, umfangreichere Statistiken, Optimierungstipps und Empfehlungen für Google Analytics und andere Google-Produkte.

Wenn Sie allen Google-Vertriebsexperten Zugriff auf Ihre Daten und Ihr Konto geben, können Sie individuellere Analysen, Statistiken und Empfehlungen für Google-Produkte erhalten.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei Google Analytics.

Datenverarbeitungsbedingungen

In den folgenden Fällen können Sie den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads zustimmen: Ihr Unternehmen ist in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich ansässig, Sie unterliegen anderweitig dem räumlichen Geltungsbereich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder Ihr Unternehmen unterliegt dem California Consumer Privacy Act, CCPA (kalifornisches Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern) und Sie haben außerdem zur Nutzung von Google Analytics mit Google einen Direktkundenvertrag abgeschlossen oder den Google Analytics 360-Nutzungsbedingungen zugestimmt. Bestimmte Nutzer des Google Analytics-Dienstes haben den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads möglicherweise bereits im Rahmen ihrer Vereinbarung für Google Analytics (oder für GA360) zugestimmt. In diesem Fall bleiben die bereits akzeptierten Bedingungen unberührt von der hier gegebenen Zustimmung zu den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads. Weitere Informationen zu den Datenverarbeitungsbedingungen

Die Datenverarbeitungsbedingungen für dieses Konto wurden am 14. Dezember 2022 akzeptiert.

 

Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste von Google

Die Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste von Google werden am 1. Januar 2023 aktualisiert. Dem „Anhang 1: Zusatzbedingungen für außereuropäische Datenschutzvorschriften“ unten wird die „Ergänzung für Verantwortliche für die Einhaltung der Datenschutzgesetze der US-Bundesstaaten“ hinzugefügt. Weitere Informationen zu dieser Änderung finden Sie unter business.safety.google/usaprivacy/. Die vor dem 1. Januar 2023 gültigen Bedingungen finden Sie hier.

Der Kunde, der Messdienste einsetzt und diesen Bedingungen zustimmt (im Folgenden als Kunde bezeichnet), hat entweder mit Google oder mit einem Drittanbieter-Reseller eine Vereinbarung bezüglich der Bereitstellung der Messdienste getroffen (die Vereinbarung, kann gelegentlich geändert werden), über deren Benutzeroberfläche der Kunde die Datenfreigabeeinstellung aktiviert hat.

Diese Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste (die Bedingungen für Verantwortliche) werden zwischen Google und dem Kunden abgeschlossen. Wenn der Kunde und Google die Vereinbarung eingegangen sind, ergänzen diese Bedingungen für Verantwortliche die Vereinbarung. Ist der Kunde die Vereinbarung hingegen mit einem Drittanbieter-Reseller eingegangen, stellen diese Bedingungen für Verantwortliche eine separate Vereinbarung zwischen Google und dem Kunden dar.

Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Bereitstellung der Messdienste der Vereinbarung unterliegt. Diese Bedingungen für Verantwortliche regeln ausschließlich die Datenschutzbestimmungen für die Datenfreigabeeinstellung. Sie gelten nicht für die Bereitstellung der Messdienste.

Gemäß Paragraf 8.4 (Keine Auswirkungen auf die Bedingungen für Auftragsverarbeiter) gelten diese Bedingungen für Verantwortliche ab dem Datum des Inkrafttretens und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen hinsichtlich des hier festgelegten Gegenstands.

Wenn Sie diese Bedingungen für Verantwortliche stellvertretend für den Kunden akzeptieren, versichern Sie, dass Sie (a) vollumfänglich befugt sind, den Kunden rechtlich an diese Bedingungen zu binden, (b) die Bedingungen gelesen und verstanden haben und (c) ihnen im Namen des Kunden zustimmen. Falls Sie nicht dazu befugt sind, für den Kunden rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, akzeptieren Sie diese Bedingungen für Verantwortliche bitte nicht.

Bitte stimmen Sie diesen Bedingungen für Verantwortliche nicht zu, wenn Sie ein Reseller sind. Diese Bedingungen für Verantwortliche regeln die Rechte und Verpflichtungen, die für die Nutzer der Messdienste und Google gelten.

1. Einführung

Diese Bedingungen für Verantwortliche spiegeln die Vereinbarung der Parteien zur Verarbeitung personenbezogener Daten eines Verantwortlichen gemäß der Datenfreigabeeinstellung wider.

2. Begriffsbestimmungen und Auslegung
2.1

In diesen Bedingungen für Verantwortliche gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

„Zusatzbedingungen für außereuropäische Datenschutzvorschriften“ sind die in Anhang 1 genannten ergänzenden Bestimmungen. Sie stellen die Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien über die Bedingungen dar, die für die Verarbeitung gewisser Daten in Zusammenhang mit bestimmten außereuropäischen Datenschutzvorschriften gelten.

„Land mit angemessenem Schutz“ steht für Folgendes:

  • (a) für Daten, die gemäß der EU-DSGVO verarbeitet werden: der EWR oder ein Land oder Gebiet, das gemäß der EU-DSGVO einen angemessenen Datenschutz gewährleistet;
  • (b) für Daten, die gemäß der DSGVO (Vereinigtes Königreich) verarbeitet werden: das Vereinigte Königreich oder ein Land oder Gebiet, das gemäß der DSGVO (Vereinigtes Königreich) und dem Data Protection Act 2018 einen angemessenen Datenschutz gewährleistet und/oder
  • (c) für Daten, die gemäß dem schweizerischen Datenschutzgesetz verarbeitet werden: die Schweiz oder ein Land oder Gebiet, das (i) in der vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten veröffentlichten Liste der Staaten aufgeführt ist, deren Gesetzgebung ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet, oder das (ii) vom Bundesrat der Schweiz gemäß dem schweizerischen Datenschutzgesetz ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet. In beiden Fällen darf der Datenschutz nicht nur auf Grundlage eines optionalen Datenschutzsystems gewährleistet sein.

„Zweigunternehmen“ bezeichnet jedes Rechtssubjekt, das eine Vertragspartei direkt oder indirekt kontrolliert, von einer der Vertragsparteien kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer der Vertragsparteien steht.

„Alternative Übertragungslösung“ bezeichnet eine andere Lösung als die Standardvertragsklauseln für Verantwortliche, die die rechtmäßige Übertragung personenbezogener Daten in ein Drittland gemäß europäischen Datenschutzvorschriften ermöglicht, z. B. ein Datenschutzsystem, das anerkanntermaßen dafür sorgt, dass teilnehmende lokale Rechtssubjekte einen angemessenen Schutz gewährleisten.

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet diese Bedingungen für Verantwortliche.

„Betroffene Person“ bezeichnet eine betroffene Person, auf die sich personenbezogene Daten eines Verantwortlichen beziehen.

„Personenbezogene Daten eines Verantwortlichen“ bezeichnet personenbezogene Daten, die durch eine der Vertragsparteien gemäß der Datenfreigabeeinstellung verarbeitet werden.

„Standardvertragsklauseln für Verantwortliche“ bezeichnet die Bedingungen unter business.safety.google/adscontrollerterms/sccs/c2c.

„Datenfreigabeeinstellung“ bezeichnet die Einstellung, die der Kunde über die Benutzeroberfläche der Messdienste aktiviert hat und die es Google und dessen Zweigunternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten zur Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen von Google bzw. des jeweiligen Unternehmens einzusetzen.

„EWR“ bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum.

„Endverantwortlicher“ bezeichnet bei jeder Vertragspartei die Person, die letztendlich für die personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen verantwortlich ist.

„EU-DSGVO“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.

„Personenbezogene Daten eines europäischen Verantwortlichen“ bezeichnet die personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen, wenn die betroffene Person im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ansässig ist.

„Europäische Datenschutzvorschriften“ bezeichnet, je nach Anwendungsfall, (a) die DSGVO und/oder (b) das schweizerische Datenschutzgesetz.

„Europäisches Recht“ bedeutet, soweit anwendbar: (a) das Recht der EU oder der EU-Mitgliedstaaten (wenn die EU-DSGVO für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen gilt); und/oder (b) das Recht des Vereinigten Königreichs oder eines Teils des Vereinigten Königreichs (wenn die DSGVO des Vereinigten Königreichs für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen gilt).

„DSGVO“ bezeichnet, je nach Anwendungsfall, (a) die EU-DSGVO und/oder (b) die DSGVO (Vereinigtes Königreich).

„Google“ steht für Folgendes:

  • (a) Wenn ein Unternehmen der Google-Gruppe Vertragspartei der Vereinbarung ist: dieses Google-Unternehmen;
  • (b) Das folgende Unternehmen, wenn der Kunde die Vereinbarung mit einem Drittanbieter-Reseller eingegangen ist und:
    • (i) der Drittanbieter-Reseller in Nordamerika oder einer anderen Region außerhalb Europas, des Nahen Ostens, Afrikas, Asiens und Ozeaniens ansässig ist: Google LLC (ehemals Google Inc.);
    • (ii) der Drittanbieter-Reseller in Europa, im Nahen Osten oder in Afrika ansässig ist: Google Ireland Limited;
    • (iii) der Drittanbieter-Reseller in Asien oder Ozeanien ansässig ist: Google Asia Pacific Pte. Ltd.

„Google-Endverantwortliche“ bezeichnet die Personen, die letztendlich für die personenbezogenen Daten verantwortlich sind, die von Google verarbeitet werden.

„Unternehmen der Google-Gruppe“ steht für Google LLC, Google Ireland Limited oder andere Zweigunternehmen von Google LLC.

„Messdienste“ steht für Google Analytics, Google Analytics 360, Google Analytics for Firebase, Google Optimize oder Google Optimize 360, je nach Anwendungsfall gemäß der Datenfreigabeeinstellung, für die die Vertragsparteien die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche vereinbart haben.

„Außereuropäische Datenschutzvorschriften“ sind Gesetze zum Schutz von Daten oder der Privatsphäre, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs gelten.

„Zulässige europäische Übertragungen“ bezeichnet die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Verantwortlichen in einem Land mit angemessenem Schutz oder die Übertragung dieser Daten in ein solches Land.

„Richtlinien“ bezeichnet die Richtlinie zur Einwilligung der Endnutzer in der EU (siehe www.google.com/intl/de/about/company/user-consent-policy/).

„Bedingungen für Auftragsverarbeiter“ steht für Folgendes:

  • (a) Wenn Google eine Vertragspartei der Vereinbarung ist: die Bedingungen für Auftragsverarbeiter unter https://business.safety.google/adsprocessorterms
  • (b) Wenn der Kunde die Vereinbarung mit einem Drittanbieter-Reseller eingegangen ist: die Bedingungen, die eine Beziehung zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter widerspiegeln (sofern vorhanden) und auf die sich der Kunde und der Drittanbieter-Reseller geeinigt haben

„Eingeschränkte europäische Übertragungen“ bezeichnet Übertragungen personenbezogener Daten eines Verantwortlichen, die (a) den europäischen Datenschutzvorschriften unterliegen und (b) keine zulässigen Übertragungen sind.

„Schweizerisches Datenschutzgesetz“ bezeichnet das Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 der Schweiz.

„Datum des Inkrafttretens“ bedeutet entweder:

  • (a) der 25. Mai 2018, falls die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche an dem vorgenannten Datum oder früher vom Kunden im „Click-to-Accept“-Verfahren oder von den Vertragsparteien anderweitig akzeptiert wurden; oder
  • (b) das Datum, an dem der Kunde im „Click-to-Accept“-Verfahren die Bedingungen für Verantwortliche akzeptiert hat oder die Vertragsparteien anderweitig den vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche zugestimmt haben, falls dies jeweils nach dem 25. Mai 2018 geschehen ist.

„Personenbezogene Daten eines Verantwortlichen aus dem Vereinigten Königreich“ bezeichnet die personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen, wenn die betroffene Person im Vereinigten Königreich ansässig ist.

„DSGVO (Vereinigtes Königreich)“ bezeichnet die an die Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs angepasste und darin integrierte EU-DSGVO unter Berücksichtigung des UK European Union (Withdrawal) Act 2018 sowie anwendbare sekundäre Vorschriften dieses Gesetzes.

2.2

Die Begriffe „Verantwortlicher“, „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“ und „Auftragsverarbeiter“ haben in den vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche die in der DSGVO festgelegte Bedeutung. Die Begriffe „Datenimporteur“ und „Datenexporteur“ haben die in den Standardvertragsklauseln für Verantwortliche festgelegte Bedeutung.

2.3

Wenn in diesen Bedingungen für Verantwortliche Beispiele angeführt werden, dienen sie nur der Veranschaulichung und sind nicht als ausschließliche Beispiele für ein bestimmtes Konzept gedacht.

2.4

Verweise auf Gesetze oder gesetzliche Regelungen beziehen sich jeweils auf deren zum jeweiligen Zeitpunkt gültige (gelegentlich geänderte oder überarbeitete) Fassung.

2.5

Soweit eine übersetzte Fassung dieser Vereinbarung nicht mit der englischen Fassung übereinstimmt, hat die englische Fassung Vorrang.

2.6

Verweise in den Standardvertragsklauseln für Verantwortliche auf die Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google Ads-Produkte sind als Verweise auf die Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste von Google zu verstehen.

3. Anwendbarkeit dieser Bedingungen für Verantwortliche
3.1 Anwendbarkeit der europäischen Datenschutzvorschriften

Die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche gelten nur, soweit die europäischen Datenschutzvorschriften auf die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Verantwortlichen Anwendung finden.

3.2 Anwendbarkeit auf die Datenfreigabeeinstellung

Diese Bedingungen für Verantwortliche gelten nur für die Datenfreigabeeinstellung, für die die Vertragsparteien diese Bedingungen vereinbart haben (z. B. die Datenfreigabeeinstellung, für die der Nutzer mit einem Klick diese Bedingungen für Verantwortliche akzeptiert hat).

3.3 Dauer

Die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche gelten ab dem Datum des Inkrafttretens und finden Anwendung, während personenbezogene Daten eines Verantwortlichen von Google oder vom Kunden verarbeitet werden. Danach erlöschen diese Bedingungen für Verantwortliche automatisch.

4. Rollenverteilung und Beschränkungen der Verarbeitung
4.1 Unabhängige Verantwortliche

Gemäß Paragraf 4.4 (Endverantwortliche) gilt: Jeder Endverantwortliche…

  • (a) ist ein unabhängiger Verantwortlicher für personenbezogene Daten eines Verantwortlichen gemäß den Datenschutzvorschriften,
  • (b) legt individuell die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen fest und
  • (c) muss den Verpflichtungen nachkommen, die für ihn gemäß den europäischen Datenschutzvorschriften in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Verantwortlichen gelten.
4.2 Beschränkungen der Verarbeitung

Paragraf 4.1 (Unabhängige Verantwortliche) hat keine Auswirkungen auf die Rechte der jeweiligen Vertragspartei, die personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen gemäß der Vereinbarung zu nutzen oder anderweitig zu verarbeiten.

4.3 Einwilligung des Endnutzers

Der Kunde befolgt die Richtlinien für die personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen, die gemäß Datenfreigabeeinstellung geteilt werden, und trägt zu jeder Zeit die Beweislast dafür, dass er die Richtlinien einhält.

4.4 Endverantwortliche

Ohne dadurch die Verpflichtungen der einzelnen Vertragsparteien dieser Bedingungen für Verantwortliche zu schmälern, erkennt jede der Vertragsparteien an, dass (a) die Zweigunternehmen und Kunden der jeweils anderen Vertragspartei Endverantwortliche sein können und (b) die andere Vertragspartei im Namen ihrer Endverantwortlichen als Auftragsverarbeiter auftreten kann. Google-Endverantwortliche sind (i) bei personenbezogenen Daten eines europäischen Verantwortlichen, die von Google verarbeitet werden, Google Ireland Limited bzw. (ii) bei personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen aus dem Vereinigten Königreich, die von Google verarbeitet werden, Google LLC. Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass sich ihre Endverantwortlichen an die Bedingungen für Verantwortliche – einschließlich der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche (falls zutreffend) – halten.

5. Datenübertragungen
5.1 Eingeschränkte europäische Übertragungen

Gemäß Paragraf 5.3 (Übertragung personenbezogener Daten eines Verantwortlichen aus dem Vereinigten Königreich an Google) können alle Vertragsparteien eingeschränkte europäische Übertragungen durchführen, sofern sie die Bestimmungen für eingeschränkte europäische Übertragungen in den europäischen Datenschutzvorschriften einhalten.

5.2 Alternative Übertragungslösung
  • (a) Wenn Google die Einführung einer alternativen Übertragungslösung für eingeschränkte europäische Übertragungen ankündigt, dann (i) gewährleistet Google, dass solche eingeschränkten europäischen Übertragungen gemäß dieser alternativen Übertragungslösung erfolgen, und (ii) gelten die Paragrafen 5.3 (Übertragung der personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen aus dem Vereinigten Königreich an Google) bis 5.6 (Löschung von Daten bei Kündigung) nicht für diese eingeschränkten europäischen Übertragungen.
  • (b) Wenn Google keine alternative Übertragungslösung für eingeschränkte europäische Übertragungen anbietet oder den Kunden nicht darüber informiert hat, dass eine solche Lösung nicht mehr zur Verfügung gestellt wird, gilt Paragraf 5.3 für solche eingeschränkten europäischen Übertragungen.
5.3 Übertragung personenbezogener Daten eines Verantwortlichen aus dem Vereinigten Königreich an Google

Sofern der Kunde personenbezogene Daten eines Verantwortlichen aus dem Vereinigten Königreich an Google überträgt, wird vorausgesetzt, dass der Kunde als Datenexporteur die Standardvertragsklauseln für Verantwortliche im Vereinigten Königreich mit Google LLC (dem Google-Endverantwortlichen) als Datenimporteur akzeptiert und die Übertragungen diesen Standardvertragsklauseln unterliegen. Grund hierfür ist, dass Google LLC in den Vereinigten Staaten ansässig ist und derartige Übertragungen somit eingeschränkte europäische Übertragungen sind. Zur Klarstellung: Überträgt der Kunde personenbezogene Daten eines europäischen Verantwortlichen an Google, ist kein Übertragungsmechanismus gemäß Kapitel V der EU-DSGVO erforderlich, weil Google Ireland Limited (der Google-Endverantwortliche) in Irland ansässig ist und es sich dadurch um zulässige europäische Übertragungen handelt.

5.4 Kontaktaufnahme mit Google; Kundendaten
  • (a) Der Kunde kann Google Ireland Limited und/oder Google LLC bezüglich der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche unter https://support.google.com/policies/troubleshooter/9009584 oder über andere von Google dafür gelegentlich bereitgestellte Möglichkeiten kontaktieren.
  • (b) Der Kunde erkennt an, dass Google gemäß den Standardvertragsklauseln für Verantwortliche verpflichtet ist, bestimmte Informationen zu speichern. Dazu gehören (i) die Identität und die Kontaktdaten des Datenimporteurs (einschließlich jeder Person, die für den Datenschutz verantwortlich ist) und (ii) die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Datenimporteurs. Dementsprechend muss der Kunde Google diese Daten nach Aufforderung – und soweit das auf den Kunden anwendbar ist – über von Google eventuell dafür bereitgestellte Möglichkeiten an Google übermitteln. Er muss außerdem dafür sorgen, dass diese Daten jederzeit aktuell und korrekt sind.
5.5 Beantwortung von Anfragen betroffener Personen

Der Datenimporteur ist dafür verantwortlich, Anfragen von betroffenen Personen und der Aufsichtsbehörde zu beantworten, und befugt, die zugehörigen personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen zu verarbeiten.

5.6 Löschung von Daten bei Kündigung

Dabei gilt:

(a) Google LLC agiert als Datenimporteur und der Kunde als Datenexporteur gemäß den Standardvertragsklauseln für Verantwortliche; und

(b) Der Kunde kündigt die Vereinbarung gemäß Klausel 16(c) der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche.

In diesem Fall weist der Kunde im Sinne des Paragrafen 16(d) der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche Google an, personenbezogene Daten von Verantwortlichen zu löschen. Wenn das europäische Recht keine Speicherung vorschreibt, wird Google die Löschung so schnell wie möglich und im angemessenen Umfang ermöglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Google ein unabhängiger Verantwortlicher für diese Daten ist und was die Art und Funktion der Dienstleistungen des Verantwortlichen sind.

6. Haftung
6.1 Haftungsobergrenze

Wenn Google:

  • (a) eine Vertragspartei der Vereinbarung ist und die Vereinbarung:
    • (i) den Gesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten unterliegt, dann gilt, ungeachtet einer etwaigen anderen Regelung in der Vereinbarung, für die Gesamthaftung der Parteien untereinander im Rahmen oder in Verbindung mit diesen Bedingungen für Verantwortliche der Höchstbetrag, auf den die Haftung der jeweiligen Partei gemäß der Vereinbarung begrenzt ist (daher gilt jeglicher Ausschluss von Ansprüchen zur Haftungsfreistellung auf Grundlage der Haftungsbeschränkung der Vereinbarung nicht für Ansprüche zur Haftungsfreistellung gemäß der Vereinbarung in Zusammenhang mit den europäischen Datenschutzvorschriften), oder
    • (ii) den Gesetzen eines anderen Landes als dem eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten unterliegt, richtet sich die Haftung gemäß oder in Zusammenhang mit diesen Bedingungen für Verantwortliche nach den Haftungsbeschränkungen und ‑ausschlüssen der Vereinbarung, oder
  • (b) keine Vertragspartei der Vereinbarung ist, haftet Google, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, nicht für entgangene Einnahmen oder indirekte Schäden, spezielle Schäden, Nebenschäden, Folgeschäden, exemplarische Schäden oder Schadenersatz, selbst wenn Google oder dessen Zweigunternehmen davon in Kenntnis gesetzt wurden oder wussten oder hätten wissen sollen, dass solche Schäden keine Rechtsbehelfe rechtfertigen. Die Haftung von Google und der Zweigunternehmen von Google gegenüber dem Kunden oder einer anderen Partei für Verluste oder Schäden, die durch Forderungen, Schäden oder Handlungen entstehen, die sich aus diesen Bedingungen für Verantwortliche ergeben oder Bezug dazu haben, übersteigt nicht 500 $.
6.2 Haftung bei Anwendbarkeit der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche

Wenn die Standardvertragsklauseln für Verantwortliche gemäß Paragraf 5 (Datenübertragungen) Anwendung finden, gilt:

(a) Ist Google eine Vertragspartei der Vereinbarung, unterliegt die Gesamthaftung von (i) Google und Google LLC gegenüber dem Kunden sowie (ii) dem Kunden gegenüber Google, Google LLC und Google Ireland Limited im Rahmen oder in Verbindung mit der Vereinbarung und den Standardvertragsklauseln für Verantwortliche Paragraf 6.1 (a) (Haftungsobergrenze). Klausel 12 der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche hat keinen Einfluss auf den vorstehenden Satz.

(b) Ist Google keine Vertragspartei der Vereinbarung, unterliegt die Gesamthaftung von (i) Google und Google LLC gegenüber dem Kunden sowie (ii) dem Kunden gegenüber Google, Google LLC und Google Ireland Limited im Rahmen oder in Verbindung mit den vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche und den Standardvertragsklauseln für Verantwortliche Paragraf 6.1 (b) (Haftungsobergrenze). Klausel 12 der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche hat keinen Einfluss auf den vorstehenden Satz.

7. Begünstigte Dritte

Ist Google LLC keine Vertragspartei der Vereinbarung, aber eine Vertragspartei der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche, gilt Google LLC im Rahmen der Paragrafen 4.4 (Endverantwortliche), 5.3 (Übertragung personenbezogener Daten eines Verantwortlichen an Google) bis 5.6 (Löschung von Daten bei Kündigung) und 6.1 (Haftungsobergrenze) bis 6.2 (Haftung bei Anwendbarkeit der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche) als begünstigter Dritter. Sollte Paragraf 7 einer anderen Klausel in der Vereinbarung widersprechen oder damit in Konflikt stehen, findet Paragraf 7 Anwendung.

8. Auswirkungen der Bedingungen für Verantwortliche
8.1 Rangfolge

Im Falle von Konflikten oder Widersprüchen zwischen den Standardvertragsklauseln für Verantwortliche, den Zusatzbedingungen für außereuropäische Datenschutzvorschriften und den übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen für Verantwortliche und/oder den übrigen Bestimmungen der Vereinbarung gemäß Paragraf 4.2 (Beschränkungen der Verarbeitung) und 8.4 (Keine Auswirkungen auf die Bedingungen für Auftragsverarbeiter) gilt folgende Rangfolge für die Anwendbarkeit: (a) Standardvertragsklauseln für Verantwortliche, (b) Zusatzbedingungen für außereuropäische Datenschutzvorschriften, (c) übrige Bestimmungen dieser Bedingungen für Verantwortliche und (d) übrige Bestimmungen der Vereinbarung (jeweils sofern zutreffend). Mit Ausnahme von Änderungsvereinbarungen an diesen Bedingungen für Verantwortliche bleibt die Vereinbarung zwischen Google und dem Kunden bindend.

8.2 Zusätzliche Wirtschaftsklauseln

Die Paragrafen 5.4 (Kontaktaufnahme mit Google) bis 5.6 (Löschung von Daten bei Kündigung) und Paragraf 6.2 (Haftung bei Anwendbarkeit der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche) sind zusätzliche Wirtschaftsklauseln in Bezug auf die Standardvertragsklauseln für Verantwortliche, die gemäß Klausel 2(a) (Auswirkungen und Unveränderlichkeit der Klauseln) der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche zulässig sind.

8.3 Keine Änderung der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche

Keine Bestimmung der Vereinbarung (einschließlich dieser Bedingungen für Verantwortliche) ändert die Standardvertragsklauseln für Verantwortliche oder widerspricht ihnen. Außerdem werden durch diese Bestimmungen nicht die grundlegenden Rechte oder Freiheiten betroffener Personen gemäß den europäischen Datenschutzvorschriften beeinträchtigt.

8.4 Keine Auswirkungen auf die Bedingungen für Auftragsverarbeiter

Diese Bedingungen für Verantwortliche ersetzen die Bedingungen für Auftragsverarbeiter nicht und haben auch keine Auswirkungen darauf. Zur Klarstellung: Wenn der Kunde eine Vertragspartei der Bedingungen für Auftragsverarbeiter in Verbindung mit den Messdiensten ist, gelten die Bedingungen für Auftragsverarbeiter weiterhin für diese Dienste, unbeschadet dessen, dass die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche für personenbezogene Daten eines Verantwortlichen gelten, die gemäß der Datenfreigabeeinstellung verarbeitet werden.

8.5 Alte Standardvertragsklauseln für das Vereinigte Königreich

Ab dem 21. September 2022 oder ab dem Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung (je nachdem, was später eintritt) gelten die ergänzenden Bestimmungen der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche im Vereinigten Königreich für die Übertragung gemäß DSGVO des Vereinigten Königreichs. Sie ersetzen alle Standardvertragsklauseln, die im Rahmen der DSGVO (Vereinigtes Königreich) und des Datenschutzgesetzes 2018 genehmigt waren und zuvor zwischen dem Kunden und Google vereinbart wurden („Alte Standardvertragsklauseln für das Vereinigte Königreich“). Paragraf 8.5 (Alte Standardvertragsklauseln für das Vereinigte Königreich) verletzt weder die Rechte einer Partei noch die Rechte einer betroffenen Person, die gemäß den alten Standardvertragsklauseln für das Vereinigte Königreich entstanden sind.

9. Änderungen an diesen Bedingungen für Verantwortliche
9.1 Änderungen an den Bedingungen für Verantwortliche

Google kann diese Bedingungen für Verantwortliche ändern, wenn eine solche Änderung…

  • (a) erforderlich ist, um anwendbares Recht, anwendbare Vorschriften, Gerichtsentscheidungen oder Vorgaben einzuhalten, die von einer staatlichen Aufsichtsbehörde oder Regierungsstelle erlassen wurden, oder die Einführung einer alternativen Übertragungslösung durch Google widerspiegelt; oder
  • (b) (i) nicht anderweitig die Definition der Parteien als Verantwortliche von personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen gemäß den europäischen Datenschutzvorschriften ändert, (ii) nicht den Umfang der Rechte einer Partei hinsichtlich der Nutzung oder sonstigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen durch eine Partei erweitert oder Beschränkungen aufhebt oder (iii) nach billigem Ermessen von Google auch sonst keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Kunden hat.
9.2 Benachrichtigung über Änderungen

Wenn Google beabsichtigt, diese Bedingungen für Verantwortliche gemäß Paragraf 9.1 (a) zu ändern, und dies nach billigem Ermessen von Google wesentliche Nachteile für den Kunden hat, unternimmt Google wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden der Änderung zu informieren (oder innerhalb einer kürzeren Frist, falls dies nach anwendbarem Recht, anwendbaren Vorschriften, aufgrund einer Gerichtsentscheidung oder Vorgabe einer staatlichen Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde erforderlich ist). Wenn der Kunde mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, kann er die Datenfreigabeeinstellung deaktivieren.

10. Zusätzliche Bestimmungen
10.1

Der vorliegende Paragraf 10 (Zusätzliche Bestimmungen) ist nur wirksam, wenn Google keine Vertragspartei der Vereinbarung ist.

10.2

Alle Vertragsparteien erfüllen ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen für Verantwortliche mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt.

10.3

Keine der Vertragsparteien wird die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei ohne vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei nutzen oder offenlegen, es sei denn, dies geschieht zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen Bedingungen für Verantwortliche oder wenn dies aufgrund von Gesetzen, einer sonstigen Vorschrift oder einer gerichtlichen Verfügung erforderlich ist. Die so zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtete Vertragspartei setzt die jeweils andere Vertragspartei hierüber so früh wie möglich vor der Offenlegung dieser Informationen in Kenntnis.

10.4

Soweit gesetzlich zulässig und sofern in diesen Bedingungen für Verantwortliche nicht ausdrücklich anders angegeben, übernimmt Google keine sonstige Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig. Dies gilt ohne Begrenzung für Gewährleistungen hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter.

10.5

Keine Partei ist haftbar für die Nichterfüllung oder für Verzögerungen bei der Erfüllung einer Verpflichtung, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

10.6

Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen für Verantwortliche ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

10.7

(a) Mit Ausnahme des unten in Absatz (b) Genannten unterliegen die Bedingungen für Verantwortliche dem Recht des US-Bundesstaats Kalifornien und sind in Übereinstimmung damit auszulegen; kollisionsrechtliche Prinzipien finden keine Anwendung. Sollten ausländische Gesetze, Verordnungen und Vorgaben nicht mit denen des US-Bundesstaats Kalifornien vereinbar sein, gelten die kalifornischen Gesetze, Verordnungen und Vorgaben. Die Vertragsparteien erkennen die ausschließliche und persönliche Zuständigkeit der Gerichte von Santa Clara County, Kalifornien (Vereinigte Staaten), an. Für die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche gelten nicht die Bestimmungen des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (CISG) sowie des Uniform Computer Information Transactions Act.

(b) Wenn der Kunde die Vereinbarung mit einem Drittanbieter-Reseller eingegangen und dieser Drittanbieter-Reseller in Europa, im Nahen Osten oder in Afrika ansässig ist, unterliegen die Bedingungen für Verantwortliche dem englischen Recht. Alle Vertragsparteien unterwerfen sich im Falle von vertraglichen und außervertraglichen Anfechtungen, die sich aufgrund von oder in Verbindung mit den Bedingungen für Verantwortliche ergeben, der ausschließlichen Rechtsprechung der englischen Gerichte.

(c) Falls die Standardvertragsklauseln für Verantwortliche Anwendung finden und sich das geltende Recht somit von dem oben in Absatz (a) und (b) Genannten unterscheidet, gilt hinsichtlich der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche ausschließlich das darin genannte geltende Recht.

(d) Für die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche gelten nicht die Bestimmungen des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (CISG) sowie des Uniform Computer Information Transactions Act.

10.8

Alle Kündigungen oder Meldungen von Verletzungen der Vereinbarung müssen auf Englisch und schriftlich an die Rechtsabteilung der anderen Partei gerichtet werden. Die Adresse für Mitteilungen an die Rechtsabteilung von Google lautet legal-notices@google.com. Mitteilungen gelten als eingegangen, sofern bzw. sobald sie mit einer schriftlichen oder automatischen Eingangsbestätigung oder mit einem elektronischen Protokoll bestätigt werden (je nach zutreffendem Fall).

10.9

Keine Partei wird so behandelt, als habe sie auf irgendwelche Rechte verzichtet, wenn sie ein Recht im Rahmen dieser Bedingungen für Verantwortliche nicht oder verzögert ausübt. Keine Partei kann einen Teil dieser Bedingungen für Verantwortliche ohne die schriftliche Einwilligung der anderen Partei übertragen, außer an ein Zweigunternehmen, wobei: (a) der Rechtsnachfolger diesen Bedingungen für Verantwortliche schriftlich zugestimmt haben muss, (b) die übertragende Partei für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen für Verantwortliche haftbar bleibt, wenn der Übertragungsempfänger sie nicht erfüllt, (c) die übertragende Partei (sofern es sich um einen Kunden handelt) dem Übertragungsempfänger ein oder mehrere Konten für die Messdienste überlassen haben muss und (d) die übertragende Partei die andere Partei von der Übertragung in Kenntnis gesetzt haben muss. Jeder andere Versuch einer Übertragung ist ungültig.

10.10

Die Parteien sind selbständige Unternehmer. Durch diese Vereinbarung entsteht kein Agenturverhältnis, keine Partnerschaft und kein Joint Venture zwischen den Parteien. Diese Bedingungen für Verantwortliche gewähren Dritten keine Vorteile, es sei denn, dies wird ausdrücklich erwähnt.

10.11

Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, enthalten diese Bedingungen für Verantwortliche sämtliche Bestimmungen, auf die sich die Vertragsparteien geeinigt haben. In Verbindung mit diesen Bedingungen für Verantwortliche berufen sich die Vertragsparteien auf keinerlei Aussagen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (unabhängig davon, ob diese fahrlässiger oder argloser Natur sind), die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen aufgeführt sind.

Anhang 1: Zusatzbedingungen für außereuropäische Datenschutzvorschriften

Die folgenden Zusatzbedingungen für außereuropäische Datenschutzvorschriften ergänzen die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche:



Soziale Medien

Die Verwendung von Social Media-Plugins erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer möglichst umfangreichen Sichtbarkeit in den Sozialen Medien

Instagram Plugins

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Facebook Plugins

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Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php


Wir haben mit Facebook eine Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung (Controller Addendum) geschlossen. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, für welche Datenverarbeitungsvorgänge wir bzw. Facebook verantwortlich ist, wenn Sie unsere Facebook-Page besuchen.

Weitere Informationen des Drittanbieters zum Datenschutz können Sie der nachfolgenden Webseite von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy. Informationen zu Facebook-Pixel können Sie der nachfolgenden Webseite von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/business/help/651294705016616.


Remarketing-Funktion „Custom Audiences (Lookalike Audience)“

Diese Website verwendet die Remarketing-Funktion „Custom Audiences (Lookalike Audience)“ der Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland. Diese Funktion dient dazu, Besuchern dieser Webseite im Rahmen des Besuchs des sozialen Netzwerkes Facebook interessenbezogene Werbeanzeigen („Facebook-Ads“) zu präsentieren. Hierzu wurde auf dieser Website das Remarketing-Tag von Facebook implementiert. Über dieses Tag wird beim Besuch der Webseite eine direkte Verbindung zu den Facebook-Servern hergestellt. Dabei wird an den Facebook-Server übermittelt, dass Sie diese Website besucht haben und Facebook ordnet diese Information Ihrem persönlichen Facebook-Benutzerkonto zu. Nähere Informationen zur Erhebung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie über Ihre diesbezüglichen Rechte und Möglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Facebook unter https://www.facebook.com/about/privacy/. Alternativ können Sie die Remarketing-Funktion „Custom Audiences“ unter https://www.facebook.com/settings/?tab=ads#_=_ deaktivieren. Hierfür müssen Sie bei Facebook angemeldet sein.

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Google Web Fonts

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Einbindung von Google Maps

(1) Auf dieser Website nutzen wir das Angebot von Google Maps. Dadurch können wir Ihnen interaktive Karten direkt in der Website anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion.

(2) Durch den Besuch auf der Website erhält Google die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben. Zudem werden die unter § 3 dieser Erklärung genannten Daten übermittelt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.

(3) Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch den Plug-in-Anbieter erhalten Sie in den Datenschutzerklärungen des Anbieters. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren diesbezüglichen Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre: http://www.google.de/intl/de/policies/privacy. Google verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und hat sich dem EU-US Privacy Shield unterworfen, https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

Auftragsverarbeiter

Wir bedienen uns externer Dienstleister (Auftragsverarbeiter) für den Betrieb der Webseite (Webhosting). Mit dem Dienstleister wurde eine separate Auftragsdatenverarbeitung geschlossen, um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Wir arbeiten mit folgenden Dienstleistern zusammen:

Agentur S11[ess:onze].design
Webdesign & Internetsystemlösungen
Keuser & Schnorr GbR
Niehler Straße 43
50733 Köln (Nippes)
Telefon: 0221 - 130 88 25
Telefax: 0221 - 130 87 92
Internet: www.s11.de 
E-Mail: info@s11.de


Datenschutzbeauftragte Optik Saabe in Münster:
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